Urheber- und Medienrecht

Die alle Medienbereiche erfassende Digitalisierung und das Internet stellen das noch aus dem "analogen" Zeitalter stammende Urheberrecht vor erhebliche Probleme, beispielsweise bei der Speicherung und europaweiten bzw. weltweiten Online-Übertragung geschützter Inhalte (Music on demand, Video on demand), aber auch bei der Digitalisierung von Sprachwerken und anderen Werken. Hier ist meine Maxime, kreative und gleichzeitig pragmatische Lösungen zu finden, die nicht schon nach kurzer Zeit durch die rasante Entwicklung der Technik und die dadurch bewirkte Konvergenz der Medien überholt sind.

Neben der strategischen Beratung von Unternehmen - die häufig den rechtspolitischen Raum einbezieht - gehören auch die umfassende Beratung und Vertretung gegenüber Institutionen wie der GEMA (und anderen Verwertungsgesellschaften), der Künstlersozialkasse und der FFA zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten.

 

Medien-bezogenes Sportrecht

Durch die "Karen Murphy"-Entscheidung des EuGH vom 4. Oktober 2011 ist Bewegung in die rechtliche Beurteilung der Sportübertragungsrechte gekommen. Die Lizensierungspraxis der Sportveranstalter und Sportverbände muss auf eine neue Basis gestellt werden. Die bisher im Hintergrund stehende Parallele zum Urheberrecht und urheberrechtlichen Lizenzverträgen ist vom EuGH in den Vordergrund gerückt worden. Das bedeutet, dass die Konvergenz der Medien und Medieninhalte auch das Sportrecht erreicht hat, sodass die vorgenannte Maxime auch hier gilt.